Entscheidung zur Folgeversorgung bei Sehhilfen
„Beschneidung unserer Berufsrechte als Augenoptiker“

Bückeburg/Landkreis (mm-28.08.17). „Mit Erschrecken habe ich die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 20. Juli 2017 zur ‚Folgeversorgung bei Sehhilfen‘ durch Augenoptiker zur Kenntnis genommen“, äußert sich Giovanni Di Noto (Foto), Augenoptiker- und Hörgeräteakustiker-Meister, gegenüber der Presse. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) legt fest, dass ab dem 11.04.2017 bestimmten Personengruppen über achtzehn Jahre wieder Zuschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung für Sehhilfen zustehen. Diese Entscheidung wurde vom Gesetzgeber getroffen, da Sehhilfen ab einer bestimmten Dioptrienstärke kostenintensiver sind und Personen der entsprechenden Gruppe der Zugang zu Sehhilfen erleichtert werden soll.

Der Gemeinsame Bundesausschuss habe kürzlich, so Di Noto, bei der Ausgestaltung des Gesetzes gegen die Stimmen der Krankenkassen entschieden, dass die Versicherten zukünftig nur noch nach augenärztlicher Verordnung Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten können. Gegen diese Entscheidung sprechen aus der Sicht von Giovanni Di Noto, stellvertretender Obermeister der Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen, die folgenden Punkte: „Aus meiner praktischen Erfahrung stelle ich fest, dass in vielen Fällen die ärztlichen Verordnungen einen Zusatz mit dem Hinweis enthalten, dass wir eine Nachrefraktion beziehungsweise einen Feinabgleich vornehmen sollen. Dies hat sich in den letzten Jahren so etabliert und in gewisser Weise auch bewährt, da wir als Augenoptiker ohnehin letzten Endes die Verantwortung für die ermittelten Brillenglaswerte tragen und auf dieser Basis eine Sehhilfe fertigen.“

Mit der aktuellen Entscheidung habe der Versicherte den Nachteil, dass die Augenoptiker jetzt nicht mehr nachprüfen dürfen. Das habe zur Folge, „dass wir unter Umständen eine unzureichende Sehhilfe fertigen beziehungsweise den Patienten wieder zum Augenarzt schicken müssen.“ Es sei allen die Problematik in unserer Region bekannt, dass die Wartezeit für einen Termin beim Augenarzt meist mehrere Wochen beträgt. Nach den Worten von Giovanni Di Noto wird sich diese Situation verschärfen, da jetzt noch die Versicherten, die eine Brillenverordnung benötigen, dazukommen. „Diese vielen zusätzlichen Arztbesuche sind weder im Sinne der Patienten, noch der voll ausgelasteten Augenärzte und schon gar nicht im Sinne der Solidargemeinschaft, da unnötige Kosten produziert werden“, so Di Noto deutlich.

Bisher hätten Augenärzte zur Brillenglasbestimmung an Augenoptiker verwiesen und sich im Wesentlichen um die Behandlung von Augenkrankheiten gekümmert. „Augenoptiker und Augenärzte arbeiteten insoweit gut zusammen; es gibt nach unserer Erfahrung keinen Anlass dafür, diese Verfahrensweise zu überdenken beziehungsweise zu ändern!“ Vor diesem Hintergrund hält Di Noto die Entscheidung für absolut unverständlich. „Sie beschneidet meine höchstrichterlich festgestellten Berufsrechte, da die Brillenglasbestimmung durch Augenoptiker nicht die Ausübung der Heilkunde darstellt (BGH, Urteil vom 04. Februar 1972 – I ZR 104/70; BVerwG, Urteil vom 20.01.1966 – I C 73.64).“ Weiterhin verkompliziere es den Ablauf für die Patienten unnötig; ein positiver Effekt sei dagegen nicht erkennbar.

 

 

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