Einführung von einheitlichen Netzentgelten

Beermann-13Landkreis (mm-18.01.17). Kürzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) vorgelegt. Dieses sieht unter anderem eine faire Verteilung der Kosten der Energiewende auf die Netznutzer in Deutschland vor, in dem die Netzentgelte im Übertragungsnetz bundesweit vereinheitlicht werden. „Ich befürworte eine faire Verteilung der Kosten der Energiewende auf die Netznutzer in Deutschland“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Maik Beermann (CDU).

Infolge der Ungleichverteilung der Kosten findet laut Beermann (Foto) seit Jahren ein großer Anstieg der Netzentgelte in den von der Energiewende stark betroffenen Regelzonen statt. Hauptursache für den Anstieg sei die notwendige Umgestaltung des Übertragungsnetzes mit dem Ziel, erneuerbare Energien vollständig ins Netz zu integrieren. Dies führe dazu, dass die Menschen und die Wirtschaft im Wahlkreis, welche in der TenneT-Regelzone ihren Strom beziehen, höhere Stromkosten haben als andere.

Durch die Einführung einheitlicher Netzentgelte würde ein Industriekunde im Höchstspannungsnetz der TenneT mit einem Verbrauch von rund 300.000.000 kWh/a rund 3,9 Mio. Euro, also rund ein Drittel seiner Stromkosten, einsparen. Für einen Drei-Personen-Haushalt in der TenneT-Regelzone mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/a bedeuten bundeseinheitliche Netzentgelte eine Entlastung um bis zu 20 Euro. „Da alle Netzkunden in Deutschland in gleichem Maße von der Energiewende profitieren und Netzausbau und Versorgungssicherheit im Übertragungsnetz ebenfalls allen Kunden zugutekommen, werden einheitliche Netzentgelte für eine gleichmäßigere und fairere Kostenverteilung sorgen“, ist Beermann überzeugt.

 

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