Neues Integrationsgesetz beschlossen
Fördern und Fordern im Mittelpunkt

DSC_0529Landkreis (mm-18.07.16). „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein bei der Integration der zu uns gekommenen Flüchtlinge“, meinte Maik Beermann (Foto), der heimische Bundestagsabgeordnete der CDU, gegenüber der Presse, nachdem der Bundestag kürzlich das neue Integrationsgesetz beschlossen und inzwischen auch der Bundesrat zugestimmt hatte. Nach der Ausfertigung kann das neue Gesetz bald in Kraft treten.

Es sei bekannt, so Beermann, „dass die Integration in den Arbeitsmarkt die Integration in die Gesellschaft erleichtert“. Deshalb stelle das Integrationsgesetz den in der Arbeitsmarktpolitik bewährten Zweiklang von Fördern und Fordern in den Mittelpunkt. Durch einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Verbesserung und den Ausbau des Angebotes an Integrations- und Sprachkursen soll Förderung stattfinden. Das Integrationsgesetz fordere von den zu uns gekommenen Menschen aber auch, diese Angebote anzunehmen.

Um der Ghetto-Bildung und der Entstehung von Parallelgesellschaften vorzubeugen, sei eine Regelung geschaffen worden, die den Ländern die Möglichkeit gibt, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen. Von dieser Regelung sind alle Schutzbedürftigen erfasst, deren Anerkennung oder erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2016 erfolgte.

„Seit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz von 2004 erhalten anerkannte Flüchtlinge schon nach drei Jahren voraussetzungslos ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht – gleichgültig, ob man sich bemüht habe, auch nur Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben; gleichgültig, ob man seinen Lebensunterhalt zumindest partiell aus eigener Kraft zu bestreiten vermag: Die Niederlassungserlaubnis ist nach drei Jahren gesichert“, so Beermann. Eine solche Regelung schaffe keine Integrationsanreize, sondern sie sei ein echtes Integrationshindernis, da sie der Aufforderung zu Integration und eigener Anstrengung jeden Nachdruck nehme.

Die CDU/CSU-Fraktion habe, erläutert Beermann, deshalb in den Verhandlungen durchgesetzt, dass künftig nur derjenige ein Daueraufenthaltsrecht erhalte, wer ausreichende Sprachkenntnisse besitzt und seinen Lebensunterhalt weitgehend zu sichern vermag. „Flüchtlinge, die unsere Sprache besonders rasch und gründlich erlernt haben und die ihren Lebensunterhalt weit überwiegend aus eigener Kraft bestreiten können, erhalten sie weiter nach drei Jahren.“ Von dieser Unterscheidung gehe das wichtige Signal aus, dass Leistung und Integrationswille sich lohnen. Wer sich anstrengt, dem lege „unser Land keine Hindernisse in den Weg, sondern dem sagen wir: Du hast in Deutschland alle Möglichkeiten!“

Der Weg in eine Berufsausbildung wird nach den Worten von Maik Beermann durch gezieltere Förderung und mehr Aufenthaltssicherheit eröffnet. „Für die Gesamtdauer der Ausbildung wird der Aufenthalt geduldet. Wird der Azubi in Beschäftigung übernommen, gibt es ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre (sog. „3+2-Regel“); damit kommen wir einem Wunsch der Ausbildungsbetriebe nach. Für die Menschen, die Flüchtlinge aufgenommen und für sie gebürgt haben, ist wichtig: Die Verpflichtungserklärung für sog. Altfälle wird auf drei Jahre begrenzt und nicht wie vorher unbefristet gelten.

 

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